Alles zur Anmeldung
Anmeldefrist
Sonntag, 1. Januar 2023, bis Freitag, 10. Februar 2023
Schriftliche Aufnahmeprüfung
Montag, 6. März 2023
Zulassungsbedingungen
Zur Zentralen Aufnahmeprüfung in ein Kurzgymnasium oder eine Handelsmittelschule anmelden kann sich, wer die 2. oder 3. Sekundarklasse in der Abteilung A oder B besucht respektive besucht hat. Neben der Prüfungsnote zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Vorleistungsnote. Detaillierte Informationen dazu gibt es in der Rubrik «Vorleistungsnote oder Erfahrungsnote».
Erforderliche Dokumente
Für Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in der 2. Sekundarklasse sind: Zeugnis der 2. Sekundarklasse, 1. Semester (Herbstsemester respektive Januarzeugnis).
Für Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in der 3. Sekundarklasse sind: Zeugnis der 3. Sekundarklasse, 1. Semester (Herbstsemester respektive Januarzeugnis).
Empfehlungsschreiben: Kandidatinnen und Kandidaten der Abteilung B der Sekundarstufe reichen zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson ein.
Zur Prüfung im Schuljahr 2022/23 anmelden kann sich, wer das 17. Altersjahr nach dem 30. April des Eintrittsjahres vollendet. Für die Zentrale Aufnahmeprüfung 2023 (Eintritt ins Schuljahr 2023/24) heisst das, dass die Kandidatin oder der Kandidat nach dem 30. April 2006 geboren sein muss.
Schuleintritt
Eine bestandene Zentrale Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in die Probezeit im unmittelbar anschliessenden Schuljahr.
Gebühr
CHF 50.00
Weitere Informationen und Anmeldung
Nachteilsausgleich
Wer ist berechtigt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen?
Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Behinderungen oder Beeinträchtigungen.
Welche Dokumente sind für die Gesuchstellung nötig?
Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf maximal zwei Jahre alt sein. Falls vorhanden, weitere für die Beurteilung des Gesuchs relevante Dokumente.
Wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Für die Zentrale Aufnahmeprüfung in eine kantonale Mittelschule ist das Gesuch bei der Online-Anmeldung zur Prüfung bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Für den Unterricht an einer kantonalen Mittelschule ist das Gesuch bei der Schulleitung zum Zeitpunkt einzureichen, in dem Notwendigkeit von Nachteilsausgleichsmassnahmen erkannt wird. Für eine Umsetzung ab Beginn der Probezeit ist eine Einreichung bis spätestens 30. Juni nötig. Für die Maturitätsprüfungen respektive die Abschlussprüfungen an einer kantonalen Mittelschule ist das Gesuch im Semester vor den Prüfungen einzureichen.