Nachteilsausgleich bei Beeinträchtigung
Chancengleichheit für Jugendliche mit Behinderung
Nachteilsausgleiche sind individuelle Massnahmen, die Jugendlichen ermöglichen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.An den Mittel- und Berufsfachschulen können diese Massnahmen entweder im Unterricht oder auch bei den Aufnahme- und Abschlussprüfungen zum Zug kommen.
Wenn Kandidatinnen und Kandidaten beeinträchtigt sind, können sie die daraus entstehenden Nachteile mit individuellen Massnahmen ausgleichen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können den Nachteilsausgleich mit einem Gesuch bei der Schule beantragen. Das Gesuch ist bei der ZAP-Anmeldung online hochzuladen.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden sich unter
www.zh.ch/de/bildung/bildungssystem/chancengerechtigkeit/nachteilsausgleich-sek-ii